Insgesamt 131 Kläger haben sich der „Rechtsvertretung Betroffener von sexuellem Missbrauch in der Kirche“ angeschlossen und in einem Schreiben an die jeweiligen Diözesen Entschädigungszahlungen von 15.000 bis zu 130.000 Euro pro Person gefordert. Den betroffenen Diözesen bzw. Erzdiözesen wird Unterlassung vorgeworfen, da sie bei verschiedenen Fällen laut Rechtsanwalt Werner Schostal z.B. über Vorfälle Bescheid gewusst und die Geistlichen trotzdem weiterhin in ihren Ämtern belassen hätten. Das Schreiben wurde vorerst an 6 Diözesen gerichtet, diese müssen nun innerhalb von 10 Tagen darauf reagieren.