Heute hat die Ärztekammer das Angebot der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) abgelehnt, noch sozusagen „in letzter Minute“ eine Einmalzahlung in Höhe von einigen Millionen Euro und im Gegenzug dafür auch ein komplett neues Honorar-Abrechnungssystem („Managed Care“) für die selbständigen Versicherten zu erhalten. Der SVA geht es laut eigenen Aussagen vor allem darum, dass die Tarife im Vergleich z.B. zur Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) bei der SVA viel höher liegen. So z.B. bei einer Blutzuckerbestimmung für Versicherte der SVA bei 6,02 Euro, bei der WGKK 1,01 Euro; bei einem kompletten Blutbild bei SVA-Versicherten 13,05 Euro, bei der WGKK 3,20 Euro. Durch die Ablehnung der Ärztekammer befinden sich ab 1.6.2010 somit alle in der SVA Versicherten in einem vertragslosen Zustand. Ab diesem Zeitpunkt gibt es mehrere Möglichkeiten, die ärztliche Versorgung weiter zu gewährleisten. Selbständige können sich eine Honorarnote für bar bezahlte Arzthonorare ausstellen lassen, diese dann bei der SVA einreichen, wo ihnen dann innerhalb eines Monats rund 80 % der Leistung refundiert werden (Selbstkostenanteil bleibt gegenüber dem alten System somit gleich). Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt weiterhin mit der SVA direkt abrechnet, dazu wird auf der Homepage der SVA auch eine schriftliche Zessionsabtretung für die Versicherten angeboten, die ausgedruckt werden kann und dann ausgefüllt und dem behandelnden Arzt ausgehändigt werden muss. Zahnarztbesuche sowie Besuche in Ambulanzen sind nicht in bar zu bezahlen und werden weiterhin direkt mit der SVA verrechnet. Rund 450.000 Versicherte sind vom vertragslosen Zustand betroffen. Hotline der SVA (Sicher zum Arzt) 050808-3000 (Alle Angaben ohne Gewähr).
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