Ab dem 1.September 2010 dürfen Makler aufgrund einer neuen Verordnung bei Mietwohnungsvermittlungen nur mehr 2 anstatt von bisher 3 Monatsmieten an Maklerprovision verlangen. Diese neue Verordnung betrifft ausschließlich Mietwohnungen. Eigentumswohnungen, Häuser und andere Immobilien sind davon ausgenommen. Maklerverträge, die bis jetzt unterzeichnet wurden, behalten ihre Gültigkeit. Auch Verträge, die noch am 1.9.2010 unterzeichnet werden, unterliegen noch der alten Verordnung, da die neue Maklerprovisionsregelung erst ab Mitternacht des 1.9.2010 in Kraft tritt. (Alle Angaben ohne Gewähr)