Ab heute können Daten von europäischen Bankkunden im Rahmen des neuen SWIFT-Abkommens durch US-Terrorfahnder durchgeführt werden. Bei verdächtigen Überweisungen können diese durch die US-Sicherheitsbehörde genauer untersucht werden, um Zahlungen an terroristische Organisationen, etc. aufzudecken und weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Das SWIFT-Abkommen trägt seinen Namen, weil es vom belgischen Finanzdienstleister SWIFT abgewickelt wird (SWIFT ist die Abkürzung für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication; der Identifizierungscode für Banken, Unternehmen sowie Broker), der rund 15 Millionen Überweisungen mit einer Beteiligung von rund 8.300 Banken täglich durchführt. Es ist im Hinblick auf den Datenschutz umstritten und kann auch rückwirkend auf auffällige Bankgeschäfte der letzten Jahre stattfinden. Die diesbezüglich ausgewerteten Daten werden 5 Jahre lang gespeichert. Ein EU-Vertrauensmann, der nun vorläufig interimsmäßig festgelegt wird und dessen fixer Nachfolger erst in 2-3 Monaten fest stehen soll, wird die Auswertung der Daten direkt vor Ort in Washington (USA) kontrollieren. Sollte man als EU-Bürger den Verdacht hegen, daß die gespeicherten Daten von den US-Behörden missbräuchlich verwendet werden, kann man dagegen klagen.