Heute will die französische Regierung ihre Sparpläne vorlegen. Mit dem Sparpaket soll die Neuverschuldung Frankreichs in Grenzen gehalten werden. Damit sollen insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro eingespart werden und das Haushaltsdefizit auf 4,6 % sinken. Es wird dabei auch um heikle Themen wie die Besteuerung von (bisher steuerfreien) Überstunden gehen. Auch eine sogenannte „Reichensteuer“ ist im Gespräch, wobei genau definiert werden müßte, was „reich“ bedeutet. Sollte Frankreich das Sparziel nicht erreichen, drohen Herabstufungen der Kreditwürdigkeit. Im Hinblick auf die ehemals vorgegebenen „Maastricht-Kriterien“ fragt sich jedoch jeder mündige Staatsbürger, was aus diesen ehemals „unantastbaren Forderungen der EU“ auch für sogenannte Kernländer bzw. Gründungsländer der Europäischen Union geworden ist bzw. wo diese bei der EU-Erweiterung geblieben sind. Ehemals wirtschaftlich starke Länder haben nun mit Problemen zu kämpfen, mit denen sie niemals gerechnet hatten und die sie durch die Schaffung der EU und der gemeinsamen Euro-Währung gehofft hatten, niemals zu bekommen.
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