Knalleffekt im Fall des AvW-Chefs Auer von Welsbach. Wie sein Verteidiger Franz Großmann erklärte, wird sich Auer von Welsbach am kommenden Montag vollinhaltlich für schuldig bekennen. Damit wird der Prozess gegen den AvW-Chef vermutlich ein rasches Ende finden und das Urteil entsprechend milde ausfallen. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, ca. 12.500 Genussschein-Inhaber durch ein Firmengeflecht über die AvW in Krumpendorf am Wörthersee (Kärnten) um mindestens 420 Millionen Euro geprellt zu haben. Die Expertise des Gutachters Fritz Kleiner umfasst 458 Seiten, die von ihm als „Abzocke“ und „kapitalmarktorientiertes Perpetuum mobile“ bezeichnet werden. Das Urteil wird vermutlich noch am Montag gefällt werden, Anleger können aber trotzdem nicht damit rechnen, bald wieder zumindest zu einem Teil ihres Geldes zu kommen, da sich das Insolvenzverfahren noch länger hinziehen dürfte.