Im Gerichtsverfahren gegen Ex-No Angel-Sängerin Nadja Benaissa (28) traf das Amtsgericht Darmstadt (Deutschland) trotz „vollendeter gefährlicher Körperverletzung“ ein mildes Urteil. Nadja Benaissa wurde vorgeworfen, trotz bekannter HIV-Infektion ungeschützten Sex mit einem Mann gehabt und diesen auch nicht von ihrer Erkrankung informiert zu haben. Der Mann hatte sich dadurch mit dem HIV-Virus angesteckt, der früher oder später zum Ausbruch von AIDS führt. Derzeit ist AIDS noch immer eine unheilbare Krankheit. Richter Dennis Wacker verurteilte die Sängerin zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit im Ausmaß von 300 Stunden. Eine weitere Auflage ist, dass Nadja Benaissa sich einer psychologischen Therapie „zur Aufarbeitung der Vergangenheit“ unterziehen muss. Nadja Benaissa hatte sich während der gesamten Gerichtsverhandlung als reuig gezeigt. Als das Urteil verkündet wurde, begann sie zu weinen.