Das Urteil gegen den ehemaligen BAWAG Generaldirektor Helmut Elsner wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) zwar im Zuge der Nichtigkeitsbeschwerde Elsners in großen Teilen aufgehoben, es bleibt aber bei insgesamt 10 Jahren Haft für Elsner (2 ½ Jahre für die Übergabe von ”Geldsackerln”  im Zusammenhang mit der Konsum-Affäre; 7 ½ Jahre zusätzlich im Hinblick auf dessen Wirken bei der BAWAG) und somit der Höchststrafe. Es wurden vom OGH erhebliche Mängel im Richterspruch anerkannt. Justizministerin Bandion-Ortner, die für das Ersturteil als damalige Richterin verantwortlich war und danach eine politische Karriere anstrebte, sieht für sich keinen Handlungsbedarf gegeben. Sowohl das BZÖ als auch die Grünen forderten bereits ihren Rücktritt. Die FPÖ erkennt einen Erklärungsbedarf.