Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der EU aus dem Jahr 2007 bestätigt, wonach zu hohe Handy-Roaming-Gebühren verboten werden dürfen. Vier der größten europäischen Mobilfunk-Unternehmen (T-Mobile, Vodafone, Orange und Telefonica 02) hatten gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt. Die Entscheidung erfolgte somit zugunsten der Handy-Besitzer und damit des Endverbrauchers.
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