Google kommt im Hinblick auf seinen Street View (Straßen-Betrachtung; Erfassung durch „rollende Kameras“ von eigenen Google-Street View-Autos von Straßen, Häusern, etc. und Veröffentlichung im Straßenbilder-Dienst) nicht zur Ruhe. Mittlerweile soll es bereits Tausende von Widersprüchen gegen die Veröffentlichung geben. Google wollte dieses Jahr damit beginnen, die Bilder von 20 der größten deutschen Städte zu veröffentlichen. Das deutsche Verbraucherministerium hat jedoch Korrekturen gefordert, vor allem im Hinblick auf die Widerspruchsfrist, die nur 4 Wochen lang gelten soll. Nur in dieser Zeitspanne dürfte also z.B. ein Hausbesitzer und -mieter Einspruch gegen die Veröffentlichung anmelden. Danach ist ein Widerspruch über die Webseite möglich. Street View ist bei Datenschützern äußerst umstritten, da es private Informationen über die Wohnumstände vermittelt. Daher könnten durch Street View z.B. auch Werbefirmen und im schlimmsten Fall Einbrechern sozusagen „Tür und Tor“ für „lohnende Objekte“ geöffnet werden.
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