Das Handelsgericht Wien hat die Zeile „Heimat bist Du großer Söhne und Töchter“ in einem Ersturteil für gesetzeskonform erklärt. Somit ist der Antrag auf einstweilige Verfügung über eine zukünftige Unterlassung hinsichtlich der Bildungsreform-Kampagne des Unterrichtsministeriums mit dem Hit von Christina Stürmer, in dem sie in einer Abwandlung der Bundeshymne auch die „Töchter“ besingt, abgewiesen worden. Die Rechtsnachfolger der Verfasserin der österreichischen Bundeshymne (Paula von Preradovic) und der Sessler-Verlag, der die Erben in Urheberrechtsfragen betreut, hatten die Klage angestrebt. Als Begründung gab die Richterin Maria-Charlotte Mautner-Markhof an, daß die Urheberrechte von der Autorin an den Staat abgetreten wurden und daraus kein Schaden entstehen würde. Auch wurde festgehalten, daß es in der Urfassung „Söhne und Väter“ hieß, also die derzeit geltende Fassung mit „Söhne“ auch nicht dem Original entspricht. Der Rechtsvertreter des Sessler-Verlags Georg Zanger sieht das Urteil als „falsch“ und kündigte einen Rekurs an. Findet Ihr es zeitgemäß, die österreichische Bundeshymne im Sinne der Gleichberechtigung zu ändern?