Innenministerin Maria Fekter hat der Familie Zogaj nach der Entscheidung des VfGH (Verfassungsgerichtshofs) empfohlen, freiwillig auszureisen. Es soll jedenfalls eine „angemessene Frist“ eingeräumt werden. Zuständig für die Vollstreckung ist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Fest steht insgesamt, dass der Rechtsprechung Folge geleistet werden muss. Bei einer Vollstreckung durch die Fremdenpolizei im Falle einer nicht freiwilligen Ausreise wäre die Rückkehr nach Österreich für längere Zeit (insgesamt 18 Monate) nicht mehr möglich. Ob überhaupt Chancen bestehen, dass die Familie auf Intervention von Betreuern im Ausland wieder nach Österreich zurückkehren kann, ist jedoch ungewiss.
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