Die bedarfsorientierte Mindestsicherung von 744 Euro pro Person wird in Wien, Niederösterreich sowie Salzburg ab dem 1.9.2010 fix eingeführt. Die anderen Bundesländer folgen mit der Einführung der Mindestsicherung teilweise bis Ende 2010, teilweise erst 2011 (z.B. in Kärnten), wobei noch unklar ist, wie die Steiermark die Abwicklung gestalten wird (hier wird mit einer Entscheidung frühestens nach den Landtagswahlen am 26.9.2010 gerechnet). Zusätzlich zur bedarfsorientierten Mindestsicherung können auch Zuschüsse für Mietrückstände oder nötige größere Anschaffungen beantragt werden. Sie wird bundesweit nicht einheitlich gehandhabt, in Salzburg sind z.B. zusätzlich auch noch Wohnbeihilfen für speziellen Bedarf (große Familien, etc.) vorgesehen. Normalerweise sind in der Mindestsicherung bereits 25 % Wohnkostenanteil enthalten. Die Einreichung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung kann entweder über das Arbeitsmarktservice (AMS, Arbeitsamt) oder auch über das Sozialamt erfolgen. (alle Angaben ohne Gewähr)