Vom Ministerrat wurden neue Richtlinien für die Gastgärten (sogenannte „Schanigärten“ – Anm.: als „Schani“ wird im österreichischen Volksmund der Kellner bezeichnet) beschlossen. Auf öffentlichen Grund dürfen sie nun von 8.00 bis 23.00 h und auf privatem Grund von 9.00 bis 22.00 h geöffnet haben, wenn sie über bis zu 75 Sitzplätze verfügen. Zusätzliche Bewilligungsverfahren sind in diesem Fall nicht mehr nötig. Wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, kann im äußersten Härtefall nach erfolgter einmaliger Ermahnung durch die Behörden ein Schanigarten geschlossen werden. Allerdings dürfte die Auflage „keine übermäßige Lärm-Emission“ auch in Hinkunft für Meinungs- bzw. Auffassungsverschiedenheiten sorgen. Gemeinden können darüber hinaus auch im Einzelfall entscheiden, ob z.B. in Tourismuszentren bis 0.00 h geöffnet bleiben darf. Auftritte von Musikgruppen und das Grillen im Freien bleiben weiterhin genehmigungspflichtig.
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