Im Jänner 2009 kam bei einem Massenunfall bei Korneuburg auf der A22 (Stockerauer Autobahn) eine Tschechin ums Leben. Laut Zeugen herrschte durch Nebel bzw. Nebelhandgranaten bedingt (in der Nähe fand eine Truppenübung des Bundesheeres statt) sehr schlechte Sicht. Ein 64jähriger Autofahrer fuhr mit ca. 80-100 km/h in die Nebelwand und fuhr dort auf das nahezu stehende Fahrzeug der tschechischen Lenkerin auf, welche dabei getötet wurde. Ihr Fahrzeug wurde gegen einen anderen PKW geschleudert und eine weitere Person verletzt. Der Mann wurde heute am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Das gegen 4 Soldaten des österreichischen Bundesheers laufende Verfahren wurde nunmehr im Prozess vom ursprünglichen Verfahren abgetrennt. Der Übungsleiter hatte in der Verhandlung ausgesagt, daß die Wirkung der Nebelhandgranaten nicht vorhersehbar war, bei normalen Wetterverhältnissen hält der durch sie verursachte Nebel ca. 2 Minuten an. Es wird nun weitere Untersuchungen und Experten-Gutachten geben, eventuell wird es auch zu einer Simulation der damals vorherrschenden Situation kommen. Mit einem Urteilsspruch ist frühestens in 2 Monaten zu rechnen. Was haltet Ihr von Übungen des Bundesheeres in der Nähe von befahrenen Strassen und Wohnsiedlungen?
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Nicht rechtskräftiges Urteil und weitere Ermittlungen gegen Bundesheer nach Massenunfall auf der A22
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