Das Oberlandesgericht hat das Urteil des Handelsgerichts Wien aus dem Jahr 2009 bestätigt, wonach die Meinl Bank verpflichtet ist, die MEL (früher Meinl European Land, heute Atrium Real Estate) -Wertpapiere eines Anlegers im Wert von rund 11.000 Euro zurückzunehmen und diesem das investierte Kapital plus Zinsen zu erstatten. Der Kläger hatte durch Kursverluste starke finanzielle Verluste hinnehmen müssen. In der Urteilsbegründung ist von „Irreführung durch den Werbefolder“ die Rede.