Wie die italienischen Konsumentenschutzverbände berichten, sollen die Kreuzfahrtschiff-Passagiere der am 13.1.2012 aufgelaufenen „Costa Concordia“ insgesamt 14.000 Euro Entschädigung pro Person erhalten. Für den Verlust des Gepäcks sowie die erlittenen psychischen Schäden sollen von der Reederei 11.000 Euro bezahlt werden, zusätzlich dazu 3.000 Euro für die Kosten der Heimreise. Passagiere können die Entschädigung entweder annehmen oder auf andere Weise gegen die Kreuzfahrt-Gesellschaft vorgehen, etwa im Wege einer Sammelklage (wie bereits von US-Passagieren eingereicht). Zudem soll es für bereits gebuchte Kreuzfahrten mit der Gesellschaft „Costa Crociere“ möglich sein, diese kostenlos bis 7.2.2012 zu stornieren. (Alle Angaben ohne Gewähr)