Im Nationalrat wurde einstimmig beschlossen, daß der Rechnungshof künftig auch kleinere Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern prüfen darf. Bisher lag die Grenze bei 20.000 Einwohnern. Das ergibt eine Erweiterung der Kompetenzen des Rechnungshofs von 24 Gemeinden (und Wien) auf 71 Gemeinden. Eine zusätzliche Überprüfung von kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern auf Antrag wird damit künftig ebenfalls ermöglicht.