Laut Gesundheitsminister Stöger soll die Rezeptgebühren-Befreiung gerechter werden. Er will eine „Lücke“ bei der Rezeptgebühren-Obergrenze ab der die Befreiung greift schließen, indem auch Medikamente, die unter der Rezeptgebühr von 5 Euro liegen, auf die jährlichen Rezeptgebühren pro Person angerechnet werden. Die Krankenkassen haben bereits dagegen protestiert, da dadurch Mehrkosten für sie entstehen, weil mehr Medikamente von der Rezeptgebührenbefreiung erfasst und somit von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Stöger sieht es als Ziel, dass niemand mehr als insgesamt 2 % seines Jahres-Nettoeinkommens für Arzneimittel ausgeben muss, was sowohl von der Arbeiterkammer als auch von der Apothekerkammer begrüßt werden dürfte, die zuvor Kritik an der bisherigen Regelung geäußert hatten.