Wie von der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt, wurde am Freitag das Strafverfahren gegen Karl-Heinz Grasser wegen Verdachts des schweren Betrugs, der Untreue, sowie verbotener Intervention für Julius Meinl V., Amtsmissbrauchs in seiner damaligen Funktion als österreichischer Finanzminister sowie Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die MIP (Meinl International Power) eingestellt. Auslöser für das Verfahren waren 2 anonyme Anzeigen aus den Jahren 2007 und 2009 gewesen. Die Staatsanwaltschaft teilte nun durch einen Sprecher mit, dass sich die Verdachtsmomente nicht erhärtet hätten und somit das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser in diesen Punkten eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde betont, dass es sich nur um eine Einstellung in diesem Teilbereich handelt und die Ermittlungen gegen Julius Meinl V. selbst sowie in Bezug auf die Constantia (Buwog-Affäre, Immofinanz) in denen Grasser beschuldigt wird, nicht eingestellt sind und weitere Ermittlungen erfolgen. Somit laufen also noch immer weitere Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser, dessen Anwalt Manfred Ainedter eine Beschleunigung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten fordert.
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