Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute den Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs gegen die aus dem Kosovo stammende Familie Zogaj bestätigt und für nicht verfassungswidrig erklärt. Somit kann die Familie ausgewiesen werden. Die Höchstrichter bestätigten nun auch, dass die Tochter der Familie, Arigona Zogaj schon im Jahr 2004 Österreich verlassen hätte müssen, da sie die damalige rechtskräftige Ausweisung nicht bekämpft hätte. Die Entscheidung des VfGH ist rechtskräftig. Die Familie könnte sich noch an den EuGH (Europäischen Gerichtshof) wenden, allerdings würde das nichts an ihrer Ausweisung ändern. Innenministerin Fekter kündigte bereits an, dass die Zogajs Österreich verlassen müssen und notfalls mit der Fremdenpolizei abgeschoben werden.