Wie von der EU gefordert wird es auch in Österreich eine Umsetzung einer Richtlinie bezüglich Vorratsdatenspeicherung geben. Telekom-Provider müssen in Hinkunft alle Kommunikationsdaten von Festnetz, Handy und E-Mail 6 Monate lang speichern, um der Exekutive im Zusammenhang mit Straftaten bei denen der Strafrahmen mindestens 1 Jahr beträgt den Zugriff zu ermöglichen. Die Kosten dafür trägt zu 20 % der Provider, 80 % übernimmt der Bund (aufgeteilt auf Infrastrukturministerium, Innenministerium und Justizressort).