Im Flugverkehr über Europa ist weiterhin mit massiven Behinderungen durch die Vulkanasche-Wolke des isländischen Gletschervulkans Eyjafjalla zu rechnen. Einige Länder haben aufgrund der Gefährlichkeit (vor allem die Triebwerke können durch die Asche verstopft bzw. beschädigt werden und ausfallen) den Flugraum komplett gesperrt. Betroffene Fluggäste, die sozusagen „fest sitzen“ können von den Fluggesellschaften erwarten, dass Sie Essen und Getränke zur Verfügung gestellt bekommen. Es wird ihnen frei gestellt, zwischen der Rückerstattung des Flugpreises oder einer anderen Beförderung zum Ziel zu wählen. Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht laut Fluggesellschaften nicht, da es sich in diesem Fall um „höhere Gewalt“ handelt und nicht um das Verschulden der Fluglinie. Seid Ihr von dem Vulkanausbruch durch gestrichene Flüge betroffen?