In der Diskussion um die Zuständigkeit von Behörden im Hinblick auf die Abschiebepraxis sowie Rechte der Kinder, die durch die Abweisung eines Asylantrages einer Familie mit 8jährigen Zwillingen aus dem Kosovo (der Vater reiste mit ab, die Mutter befindet sich stationär in psychologischer Behandlung in Wien) wieder neu aufgeflammt ist, finden derzeit innerpolitische Schuldzuweisungen statt. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) kritisierte öffentlich den Bürgermeister von Steyr, Alfred Hackl. Dieser verteidigte sich jedoch – nicht er hätte die Entscheidung über die Abschiebung getroffen, sondern die Oberösterreichische Sicherheitsdirektion. Zuvor hat es bereits 2 negative Bescheide der Behörden gegeben. Insgesamt sind rund 80 Behörden in Österreich für Asylantragsverfahren zuständig. Fekter könnte sich nun sogar einen Abschiebungsstopp vorstellen, bevor es ab 2013 ein Zentrales Bundesamt für Asyl und Migration geben soll und kritisiert auch die Vorgangsweise der Fremdenpolizei bei Abschiebungen. Berufungen gegen Asylentscheide zahlt nach wie vor der österreichische Steuerzahler. Dass sich Menschen, die wieder in ihre frühere Heimat zurückkehren sollen wo es meist längst wieder andere Verhältnisse (Kriege vorbei, Land im wirtschaftlichen Aufbau, etc.) gibt und wo sie wieder zum Aufbau mit beitragen müssen, während sie hier in Österreich im Vergleich dazu ein verhältnismäßig sorgenfreies Leben mit der nötigen Versorgung führen können, gegen die Rückkehr in ihre Heimatländer wehren, ist nachvollziehbar. Dabei sind die Polizisten in einem gewissen Rahmen oftmals gezwungen, durchzugreifen um die Abschiebung voranzubringen. Ein Abschiebungsstopp würde wieder etliche Probleme mehr mit sich bringen, da sich die Betroffenen weiterhin in Österreich befinden und sich dann bei einer späteren negativen Entscheidung umso mehr dagegen wehren. Die „goldenen Jahre“ sind leider auch in Österreich vorbei und ob es sich das Land auf Dauer leisten kann jeden aufzunehmen, ihn eine Weile zu versorgen, ihm einen Arbeitsplatz zu bieten und auch für langjährige Asylberufungsverfahren die Kosten zu tragen, sei dahingestellt. Hier scheint eine zügige Abwicklung realistisch gesehen doch die einzig humane Lösung zu sein – sowohl für In- als auch für Ausländer.